Änderungen im Mietrecht durch den Bund – kritisch angesehen bei DMB
|Um zum Beispiel Ihre Energieziele zu erreichen, plant die Bundesregierung Mietrechtsänderungen. „Überflüssig wie ein Kropf“ seien die Entwürfe, so spricht sich der Deutsche Mieterbund darüber aus.
Die Bundesregierung stellt sich mit dem Abbau von Mietrechten vor, dass energetische Modernisierungen voran getrieben werden und Investitionen ausgelöst werden könnten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, welches falsch und in keiner Weise mehr nachvollziehbar ist. Laut dem Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Herrn Lukas Siebenkotten, braucht diesen Gesetzesentwurf niemand. Es muss die Lösung für die Frage gefunden werden, wer letztlich die Modernisierung zahlen soll, insofern die Bundesregierung wirklich Ihre Klimaschutzziele erreichen will. Hierbei jedoch passiert aber nichts.
Durch das Mietrechtsänderungsgesetz soll zum Beispiel das Mietminderungsrecht, welches für Baumaßnahmen zur energetischen Modernisierung da ist, für einen Zeitraum von drei Monaten völlig ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass der Mieter weiterhin seine volle Miete zahlen muss, trotz des Baulärms, Einrüstung des Gebäudes, Dreck und der Verdunklung der Wohnung oder dem Ausfall der Warmwasserversorgung und der Heizungsanlage. Zukünftig wird es so sein, dass sich die Mieter nur noch einen Monat lang auf die Härtegründe im Vorfeld der Modernisierung berufen können. Im Mieterhöhungsverfahren selbst, wird nun der Einwand der wirtschaftlichen Härte geprüft, welcher zuvor immer vor Beginn der Arbeiten errechnet wurde.
Die formalen Anforderungen des Vermieters an die Begründungspflicht sollen während der Modernisierung gesenkt werden. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes, scheinen die geplanten Neuregelungen, welche zur Bekämpfung von Wohnungsbetrügern sind, unnötig. Desweiteren erscheinen sie ungeeignet, um die Strafbestände, welche sich rund um die Mietwohnungen drehen, aufzuhalten.