auslandsimmobilien

 

Immobilien im Ausland üben immer einen gewissen Reiz aus und so mancher möchte im Alter in sonnigen Regionen leben. Doch wie der Name „Ausland“ bereits sagt, die Immobilie steht im Ausland und nach dem dort geltenden Recht wird der Kaufvertrag geschlossen und die Immobilie besteuert.

Gesetz und Auslandsimmobilien

Das Gesetz differiert zum großen Teil mit dem deutschen Recht und schon allein das sollte ein Grund sein, sich den Kauf einer Immobilie im Ausland gut zu überlegen. Bei Problemen ist das Gericht am Standort der Immobilie zuständig und nach dem, an diesem Standort geltende Recht wird geurteilt. Auch in dem Land, in dem die Immobilie steht, werden Steuern fällig. Wird die Immobilie zu einem Verlustgeschäft, können die Kosten nicht bei der Einkommenssteuer in Deutschland in Abzug gebracht werden und im Ausland will man davon nichts wissen.
Als Privatmann oder –frau ist der Kauf einer Immobilie keine gute Geldanlage, auch nicht, wenn diese für den Ruhestand gedacht ist. Zum Kauf ist nur dann zu raten, wenn die Immobilie sofort vollständig bezahlt werden kann und noch genug Geld vorhanden ist, um die Immobilie nutzen zu können.
Auch ein Hinderniss, das beim Immobilienkauf im Ausland viel Geld kosten kann, ist, dass die Immobilien besichtigt und u. U. begutachtet werden müssen. Die Reisekosten und der Gutachter oder ein Fachmann – das alles kostet eine Menge Geld. So ein Kauf solle also sehr gut überlegt sein.