Baugenehmigung
In Deutschland ist die Baufreiheit im Grundgesetz (Art. 14 Abs. 1) geregelt. Doch der Gesetzgeber hat diesen Artikel mit einer Barrikade versehen. Alle Bauvorhaben, sei es die Errichtung, die Änderung des Gebäudes oder der Nutzung, sind solange unter Verbot gestellt, bis diese Vorhaben genehmigt worden sind.
Der Weg zur Baugenehmigung ist oft langwierig, denn auch wenn der Bauherr die Baugenehmigung in Händen hat, kann er sein Bau nicht sofort beginnen. Weitere Genehmigungsverfahren wie z. B. die immissionsschutzrechtlichen oder wasserrechtlichen Genehmigungen, müssen eingeholt werden. Diese Genehmigungen sind unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren.
Erst wenn alle Unterlagen der Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt vorliegen, sind die Voraussetzungen vorhanden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Bauzeichnungen, Beschreibungen und andere notwendigen Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden.
Sobald die Baugenehmigung dem Bauherrn zugestellt worden ist, wird eine Gebühr fällig, die durch die Verordnung des Landes oder der Kommune festgelegt wurde. Die Baugenehmigung ist nur der erste Teil der Genehmigungen, die für einen Hausbau bzw. Abriss oder Veränderungen notwendig ist.