Baulärm
Baulärm ist so eine Sache. Werden durch diesen Lärm Anwohner empfindlich gestört, so können sie, wenn sie Mieter sind, die Miete entsprechend kürzen. Das gilt nur dann, wenn beim Einzug bzw. Mietvertragsabschluss der Umstand, dass eine Baustelle mit erheblicher Lärmbelästigung in der Nachbarschaft ist, nicht vorhersehen konnte.
Mietminderung
Um wie viel die Miete gekürzt werden kann, ist beim Mieterschutzbund zu erfragen. Hierfür hat der Miete genau Buch zu führen, wann die Lärmbelästigung vorhanden hat und wie hoch die Beeinträchtigung tatsächlich ist. Wenn der Lärm konstant ist, wie zum Beispiel der Geräuschpegel eines Presslufthammes, und es nicht mehr möglich ist Gespräche zu führen oder die Sendungen im Fernsehgerät zu hören, so kann die Miete empfindlich gekürzt. werden. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Lärm mit eigenen Mitteln nicht abstellen kann.
Eine Beeinträchtigung durch Baulärm sollte auch von neutralen Zeugen bezeugt werden können. Familienangehörige und Mitbewohner der Wohnung sind keine guten Zeugen. Besucher und auch – wenn es schwer fällt – Versicherungsvertreter geben in diesem Falle bessere Zeugen ab.