Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist eine beliebte Form der Geldanlage. Sehr interessant ist der Bausparvertrag für Arbeitnehmer, die über die Vermögenswirksamen Leistungen Vermögen ansparen können, Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalten und sich Prämien vom Staat sichern können. Wie hoch die Zuschüsse der Arbeitgeber sind, ist tarifvertraglich geregelt. Die eingezahlten Beträge kann der Bausparer bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen und, sofern sein Gehalt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Die Prämie wird dem Guthaben des Bausparvertrages zugeordnet und somit erhöht sich das Guthaben.
Bausparen mit eigener Immobilie
Damit der Traum vom Eigenheim auch bald in Erfüllung gehen kann, ist der Bausparvertrag gerade bei Heirat oder Geburt eines Kindes ein beliebtes Geschenk. Mit einem Guthaben darauf kann der zukünftige Bausparer monatlich oder jährlich oder ganz nach den vertraglichen Konditionen das Guthaben regelmäßig erhöhen. Der Bausparvertrag wird nach Ende der Vertragslaufzeit zuteilungsreif und kann für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden. Die Bausparkassen bieten hierfür sehr günstige Zinsen an. Wenn der Bausparer nicht bauen möchte, so kann er sich das Guthaben nach dem regulären Vertragsende auszahlen lassen und z. B. das Geld anderweitig anlegen oder seine Ausbildung finanzieren.
Der Bausparvertrag kann auch vorzeitig gekündigt werden. Hier ist aber einiges zu beachten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das vorhandene Guthaben wird ausbezahlt, aber die Abschlussgebühr sowie die Prämien und, wenn der Vertrag über die Vermögenswirkamen Leistungen abgeschlossen wurde, ohne die Arbeitnehmerzulage. Wer das Laufzeitende nicht abwarten will, sollte den Vertrag lieber verkaufen und so Geld sparen.