Behindertengerechtes Wohnen
Behindertengerechtes Wohnen bedeutet in der Regel, keine Treppen oder einen Treppenlift, breite Türen, damit der Rollstuhl durchgeschoben werden kann, eine Dusche, die ebenerdig ist und Griffe an Fenster und Türen, die niedrig angebracht sind. Die Räume sind größer und „scharfe Kurven“ sind im Haus nicht zu finden. Der Rollstuhl muss ohne Schwierigkeiten durch die Wohnung von einem Zimmer zum nächsten geschoben oder vom Bewohner selbst gefahren werden können.
Einrichtung behindertengerecht
Auch die Einbauküche muss auf die Höhe des Bewohners eingestellt sein. Herd, Kühlschrank und Schränke müssen in der Höhe sein, dass der Bewohner sich selbst versorgen kann. Im Badezimmer sind spezielle Badewannen und Duschen vorhanden, deren Armaturen so eingebaut sind, dass der Bewohner diese problemlos bedienen kann.
Auch die Briefkästen sind niedriger eingebaut. Umsteigehilfen und entsprechend geräumige Aufzüge sind im Hause ebenfalls zu finden. In der Regel wohnen behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam im Haus und die Hilfen für Behinderte behindern die nicht behinderten Menschen in keinster Weise.