Bis Ende 2002 gab es die Ökozulage. Entschloss sich der Bauherr für ein Niedrigenergiehaus,
Bis Ende 2002 gab es die Ökozulage. Entschloss sich der Bauherr für ein Niedrigenergiehaus, so kamen bis 01.01.2002 weitere Förderungen in Betracht. Das Niedrigenergiehaus spart jährlich mindestens 25% Energie und erhält somit auch den Energiepass. Diese Förderung gab es nur, wenn der Hausbesitzer den Antrag auf Förderung gestellt und mit den Bauarbeiten begonnen hatte und das Haus im selben Jahr fertiggestellt wurde. Das Passivhaus gehört heute zum Standard. Für Altbauten galt, dass die Sanierungsmaßnahmen bis 31.12.2002 abgeschlossen sein mussten.
Für Bauten, die neu gebaut werden, können spezielle Fördermaßnahmen bezüglich der Energieversorgung beantragt werden. Dazu gehört auch die Förderung für Maßnahmen, die Energie einsparen. Diese Förderung kommt zum Tragen, wenn der Bauherr sich für den Einbau Solaranlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen sowie moderne, energiesparende Wärmepumpen entschließt.
Auch beim Kauf eines Hauses können Förderungen in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Regeln erfüllt werden. Wird das gekaufte Haus entsprechend den Richtlinien der EnEV umgebaut bzw. die Energieversorgung entsprechend umgerüstet, so werden auch hier diese Sanierungsmaßnahmen vom Staat gefördert.