Der Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter.

Ein Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Die Form des Mietvertrages ist im § 550 BGB verankert, der Inhalt im § 535 BGB Abs. 1 und 2. Im Mietvertrag werden die Miethöhe sowie die Höhe der Nebenkosten geregelt. Geregelt werden die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter in den §§ 535-580a BGB.

Wird ein Mietvertrag nicht in Schriftform geschlossen – nur mündlich – so hat der Mietvertrag eine unbestimmte Laufzeit (§ 550 Satz 1).

Des Weiteren ist im Mietvertrag enthalten, die Größe und die Anzahl der Zimmer/Räume und die Ausstattung des Mietobjektes, der Abrechnungszeitraum und die Abrechnungsart für die Nebenkosten (Heizung, Wasser usw.) sowie die Hausordnung – sofern eine vorhanden ist. Ebenfalls enthalten ist die Dauer des Mietverhältnisses sowie die Kündigungsfristen (§ 542 BGB).

Weiterhin ist im Mietvertrag die Erlaubnis bzw. das Verbot der Tierhaltung schriftlich niedergelegt.

Der Vordruck eines Mietvertrages für Wohnraum ist vom Deutschen Mieterschutz ins Internet zum Abruf bereitgestellt worden. Ein Mustervertrag für die Vermietung gewerblicher Räumlichkeiten kann über die IHK abgerufen werden.