Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert den Bauherrn bei Schäden ab

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert den Bauherrn bei Schäden ab, der den Bau seines Eigenheims selbst in die Hand nimmt. Das Schild, das das Betreten der Baustelle verbietet reicht nicht aus, denn Eltern haften nicht immer für das, was die Kinder anstellen. Eltern haften nur im Rahmen der Aufsichtspflicht und Kinder sind erst ab 14 Jahren strafmündig. So bleiben Bauherren meist auf den Kosten für Schäden durch Vandalismus sitzen.

Personen- und Sachschäden

Auch bei Personenschäden oder Sachschäden, die während der Bauzeit passieren, ist der Bauherr durch die Bauhaftpflichtversicherung abgesichert. Für sich selbst und seiner Familie sollte er allerdings eine Unfallversicherung mit Absicherung bei Berufsunfähigkeit abschließen. Eine Kapitallebens-oder Risikoversicherung hat der Bauherr sicherlich bereits im Rahmen der Finanzierung abgeschlossen.
Auch die Absicherung derjenigen, die beim Hausbau helfend zur Hand gehen, ist zu beachten. Alle Helfer sollten bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, damit auch sie im Falle eines Falles abgesichert sind. Es ist zwar üblich Kosten zu sparen, aber hier würde am falschen Platz gespart werden. Wenn etwas passiert, dann wird der Schaden erheblich teurer als die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.