Die Bonitätsprüfung bestimmt über den Kreditrahmen einer Finanzierung der Immobilien.

Bonität ist ein Ausdruck aus der Finanzwirtschaft, der die Kreditwürdigkeit einer Person beschreibt. Das kann eine natürliche Person sein, aber auch ein Unternehmen oder ein Staat. Die Bonität zeigt also an, ob eine Person in der Lage ist, ihre Schulden zurückzuzahlen. Weiterhin wird auch die Zahlungswilligkeit sowie die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit angezeigt – kurz gesagt: die Kreditwürdigkeit.
Es gibt für alle Schuldner keine einheitliche Bonität, denn jeder Schuldner erfüllt seine Verpflichtungen, wie seine Finanzen es erlauben. Die §§ 56 und 112 SolvV sowie der § 18 KWG verlangen in Deutschland von den Kreditinstituten, dass sich diese kontinuierlich über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Schuldner informieren müssen.

Die Bonität von natürlichen Personen wird über die Schufa dokumentiert. Die Kreditinstitute greifen bei einem Kreditantrag, aber auch schon bei Eröffnung eines Girokontos, automatisch auf die bei der Schufa gespeicherten Daten zurück. Natürliche Personen sollten sich einmal im Jahr über die Daten, die von ihnen bei der Schufa gespeichert sind, informieren und diese ggf. berichtigen.