Die meisten Hausordnungen besagen, dass die Ruhezeiten einzuhalten sind.
Die meisten Hausordnungen besagen, dass die Ruhezeiten einzuhalten sind. Die Nachtruhe beginnt meist um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr in der Früh. In vielen Hausordnungen ist auch eine Mittagsruhe aufgeführt, die in der Regel zwei Stunden dauert und meist zwischen 12:00 und 13:00 Uhr beginnt und zwischen 14:00 und 15:00 Uhr endet.
Auch für das Wochenende sind in einigen Hausordnungen Ruhezeiten angegeben. Am Wochenende endet die Nachtruhe erst um 10:00 Uhr, damit die Menschen ausschlafen können, die täglich früh aufstehen und zur Arbeit fahren müssen.
Der Vermieter kann dem Mieter kündigen, wenn die Ruhezeiten wiederholt und trotz mehrmaliger Abmahnung nicht eingehalten werden. Wenn eine Mietpartei ein Fest oder eine Party plant, ist es immer ratsam, sich mit den Nachbarn ins Benehmen zu setzen. Dazu genügt ein Schreiben, das den Beginn und das mutmaßliche Ende der Feier oder Party beinhaltet, für das Schwarze Brett. So weiß jeder Mieter Bescheid und ruft nicht gleich nach der Polizei, wenn es zu laut wird.