Ein Untermieter schließt einen Vertrag zwischen dem Mieter der Wohnung und sich selbst.

Ein Untermieter schließt einen Vertrag zwischen dem Mieter der Wohnung und sich selbst. Der Untermietvertrag sagt aus, dass der Untermieter ein oder mehrere Zimmer in der Wohnung des Mieters angemietet und dafür monatlich Nutzungsgebühr zu entrichten hat.

Der Hauptmieter muss seinen Vermieter vorher um Erlaubnis bitten, einen Teil der angemieteten Wohnung weiterzuvermieten. Ohne diese Genehmigung ist der Hauptmieter nicht befugt einen Untermietvertrag zu schließen. Die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Untervermietung befinden sich im § 553 BGB.
Der Hauptmieter kann von seinem Vermieter schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er ohne vorherige Genehmigung einen Untermietvertrag abschließt. Da der Untermieter mit dem Vermieter keinerlei vertragliche Bindung hat, kann sich der Vermieter an seinen Hauptmieter halten und von ihm Schadenersatz verlangen. Der Vermieter ist außerdem berechtigt dem Hauptmieter außerordentlich zu kündigen.

Der Vermieter ist der Eigentümer der Immobilie. Daher ist seine Genehmigung maßgeblich für einen Untermietvertrag. Liegt die Genehmigung nicht vor, so ist der Untermietvertrag hinfällig.