Ein Wintergarten ist eines der Dinge, die sich viele Hausbesitzer wünschen.
Ein Wintergarten ist eines der Dinge, die sich viele Hausbesitzer wünschen. Leider fehlt meist der Platz dafür. Ist dieser jedoch vorhanden, so kann der Bau des Wintergartens in Angriff genommen werden.
Doch davor ist es notwendig, sich die bauliche Genehmigung zu beschaffen. Nicht immer ist es erlaubt, einen Wintergarten auf dem Grundstück zu errichten. Ob und wo am Haus ein Wintergarten erlaubt ist, regelt die Landesbauordnung.
Der Bauherr hat lediglich festzulegen, wie viel Fläche er insgesamt, also mit Haus, Garage und Wintergarten, bebauen möchte. Diese bebaute Fläche hängt aber von den Nutzungsziffern ab. Ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Bauamtes oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bringt hier schnell Klarheit.
Ist die Baugenehmigung erteilt, kann der Bau beginnen. Man braucht nicht unbedingt einen Fachmann, der den Wintergarten erstellt. Heutzutage gibt es bereits fertige Bausätze, aus denn jeder, der einigermaßen geschickt ist, seinen Wintergarten selbst bauen kann. Das ist preisgünstiger, als wenn ein Fachmann oder eine Firma diese Arbeit übernimmt.