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Baufinanzierung Trier

Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und bei der Bausparkasse das Darlehen angefordert wird, wird diese erst einmal die Bonität des Bausparers prüfen. Dazu  werden die Informationen der Schufa zugrunde gelegt. Ist die Schufa-Auskunft in Ordnung, so wird das Darlehen in der Regel genehmigt.

Ist die Schufa-Auskunft negativ, d. h. der Bausparer hat oder hatte Probleme mit einem Kredit oder einem Ratenkauf, so lehnt die Bausparkasse das Darlehen ab, denn die Bonität des Bausparers ist nicht gegeben. Doch auch bei der Schufa arbeiten Menschen und Menschen können auch Fehler machen. Daher ist es ratsam, sich dem Kreditantrag selbst eine Schufa-Auskunft einzuholen. Das ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn in der Vergangenheit Probleme mit Banken oder Versandhäusern vorhanden waren.

Mit Vorlage des Personalausweises und der Bezahlung einer Gebühr kann jeder gem. § 34 Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr eine Eigenauskunft der Schufa verlangen. Sind in der Auskunft Sachverhalte enthalten, die nicht mehr stimmen, so kann man die Löschung dieser Daten beantragen. Sind noch Kredite enthalten, die längst abbezahlt wurden, so werden diese Daten nach Vorlage der entsprechenden Belege gelöscht.

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