Energetische Gebäudesanierung Einigung erzielt Fördervolumen sinkt
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Wenn ein Hauseigentümer in nächster Zeit vor hat, eine energetische Sanierung vorzunehmen, so wird diese durch den Bund und die Länder gefördert.
Bund und Länder konnten sich nun, nach monatelangem Streit, auf einen Kompromiss einigen, bei dem es um die Absetzbarkeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen geht.
Nach einem ¾ Jahr der Diskussion zwischen dem Bund und den Ländern, ist nun eine Einigung erfolgt, welche sich auf die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung bezieht. Für diese Förderung waren bisher 1,5 Milliarden Euro angedacht, jedoch laut Informationen des Handelsblattes, wurde der Betrag auf 1 Milliarde Euro gesenkt. Der Bund übernimmt hierbei rund 430 Millionen Euro, wobei der höhere Betrag auf die Länder aufgeteilt werden soll. Da die Kommunen und die Länder hohe Einnahmeverluste befürchtet hatten, waren sie deshalb bisher gegen steuerliche Vorteile für die Gebäudesanierung.
Der Bund ist bereit, die Sanierung der öffentlichen Gebäude zu fördern und somit fast 300 Mio. Euro zu investieren, damit die Länder entlastet werden. Das Gesamtvolumen, welches der Bund nun trägt sind 730 Millionen Euro.
Auf fünf Jahre angelegtes Projekt
Eine Einigung durch den Bund und die Länder, dass dieses Projekt über 5 Jahre laufen wird, ist erzielt. Nach dieser Zeit soll geprüft werden, ob die Förderung dazu beiträgt, die von der Bundesregierung angedachten Klimaziele zu erreichen.
Wer die Energieeffizienz steigern möchte, wird hierbei gefördert.
Ein fester Betrag kann hierfür bei der Steuer gutgeschrieben werden. Nach dem jetzigen Einigungsstand wäre die Abschreibung jedes Jahr möglich und an die Richtmaße der Energieeffizienz gebunden. Beispielsweise ist es möglich, eine neue Wärmedämmung bei der Steuer geltend zu machen, sobald der Beschluss in Kraft getreten ist.
Dies ist nur die erste Einigung, es sollen nun weitere Details durch eine Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden, welche aus Bund und Ländern besteht. Die Einigung soll am 26.06. im Vermittlungsausschuss beschlossen und am 06.07. durch den Bundesrat verabschiedet werden.