Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf eines Grundstückes an. Der Steuersatz ist bei den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich und liegt derzeit zwischen 3,5 % und 5 %. Berechnet wird die Grunderwerbssteuer nach der Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer, d. h., sie steht dem jeweiligen Bundesland zu. Die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrssteuer, die an meist an einen Kaufvertrag über ein Grundstück anknüpft (siehe hierzu § 433 und § 311 b BGB). Fällt der Grundstückskauf umsatzmäßig unter das Grunderwerbssteuergesetz, so ist der Kauf nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Steuerfrei ist auch der sogenannte Erwerb von Todes wegen bzw. die Vererbung eines Grundstückes, nach § 3 Nr. 2 GrEStG, in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ebenfalls fällt keine Gewerbesteuer an, wenn es sich um die Schenkung eines Grundstückes unter Lebenden handelt (§ 3 Nr. 2 GrEStG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Festzuhalten ist auch, dass nur der Kauf von inländischen Grundstücken gewerbesteuerpflichtig ist (§ 1 Abs. 1 GrEStG).