Hausratversicherung und private Haftpflicht – welche Versicherung deckt was ab?
|Hausratversicherung und private Haftpflicht – welche Versicherung deckt was ab?
Die private Haftpflichtversicherung und die Hausratsversicherung gehören zu den wichtigsten privaten Versicherungen, die man abschließen kann. Privat bedeutet hier, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, die Versicherungen abzuschließen. Jeder kann also selber entscheiden, ob er eine solche Versicherung haben möchte oder nicht.
In der Praxis kommt es öfters vor, dass nicht ganz klar ist, wo die Unterschiede zwischen einer Hausratsversicherung und einer Haftpflichtversicherung liegen.
Sinn und Zweck einer Hausratsversicherung ist es, die Hausratsgegenstände vor Schäden zu schützen, die durch äußere Einwirkungen oder durch eigenes Handeln verursacht wurden. Eine Hausratsversicherung ist vor allem bei Naturkatastrophen sinnvoll, bei der die Haus und die Hauseinrichtung beschädigt wird. Dies kann beispielsweise durch Hagel, durch Hochwasser oder durch ein Erdbeben geschehen. Auch Leitungswasserschäden, Einbruch und Vandalismus werden durch eine Hausratsversicherung abgedeckt.
Sinn und Zweck einer privaten Haftpflichtversicherung ist, Schäden abzusichern, die vom Versicherungsnehmer durch fahrlässiges Handeln Dritten zugefügt wurde. Diese Schäden erstrecken sich dabei auf Personen, Sachen und Vermögen dieser Dritten.
Es gibt manchmal das Problem, dass es zu Überschneidungen im Deckungsbereich dieser beiden Versicherungsarten kommen kann. Was passiert eigentlich bei Mietschäden, die der Versicherungsnehmer verursacht wird? Es kann sein, dass ein solcher Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, jedoch muss dies explizit mit einer Klausel im Vertrag vereinbart worden sein. Ist dies nicht der Fall, dann kann dieser Schaden nur noch von der Hausratsversicherung übernommen werden, vorausgesetzt, man hat eine solche abgeschlossen.
Wie immer sollte man sich gut beraten lassen, bevor man eine der beiden Versicherungen abschließt. Hat man bereits eine Versicherung abgeschlossen, so sollte man unbedingt einmal einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Eventuell besteht nämlich noch Nachbesserungsbedarf, was den Versicherungsschutz anbelangt.