Hausverwaltung
In der Regel wird eine Hausverwaltung für den Bereich von Mietshäusern und /oder Wohneinheiten, sowie Gewerbeobjekten tätig. Nicht zu verwechseln ist eine Hausverwaltung mit dem Hausmeister. Der Hausmeister ist oft ein Angestellter einer Hausverwaltung, der für kleinere Reparaturen der Wohnanlagen zuständig ist. Die Hausverwaltung hingegen ist eine reine Verwaltung, die je nach Vereinbarung mit dem Eigentümer die bürotechnischen Dinge in die Hand nimmt. Dazu gehören z. B. die Vereinnahmung der Mieten und deren Verwaltung, sowie die jährliche oder vereinbarte Anpassung der Miethöhe. Das komplette Forderungsmanagement, die Nebenkostenabrechnung sowie alle weitere kaufmännischen Tätigkeiten, die für die Verwaltung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten notwendig ist. Unterschieden werden bei der Hausverwaltung zwei Bereiche und zwar der reine kaufmännische und der technische Bereich. Meist sind in den Hausverwaltungen beide Bereiche vorhanden. Ebenfalls zuständig ist die Hausverwaltung für die Vermietung der Räumlichkeiten. Hier greifen die §§ 535 ff. BGB als Rechtsgrundlage für die Mietverträge. Festzuhalten ist außerdem, dass eine Hausverwaltung keine Aufgaben im Sinne einer Mietverwaltung übernimmt, wenn es sich um das gemeinsame Eigentum einer WEG handelt.