Im Gegensatz zur Feuerversicherung ist die Grundstückshaftpflichtversicherung nicht zwingend notwendig.
Im Gegensatz zur Feuerversicherung ist die Grundstückshaftpflichtversicherung nicht zwingend notwendig. Jedenfalls sieht das der Gesetzgeber so. Der Bauherr schützt mit den für den Bau notwendigen Absicherungen lediglich das wachsende Haus und die Baustelle. Der Gehweg, der um das Grundstück führt, ist in den Versicherungen nicht enthalten. Ist aber der Gehweg auf Grund des Umstandes, dass auf dem Grundstück gebaut wird, verschmutzt und rutschig und damit eine Gefahr für die Fußgänger. Stürzt z. B. ein Fußgänger auf dem verschmutzten Gehweg, so haftet der Bauherr.
Die Grundstückshaftpflichtversicherung ist für diese möglichen Schäden eine Absicherung. Die Versicherung leistet dann, wenn Schäden entstehen, für die der Bauherr / Grundstücksbesitzer haftbar gemacht wird. Auch wird die Versicherung unberechtigte Forderungen zurückweisen und übernimmt ggf. auch die Kosten für den daraus resultierenden Rechtsstreit.
Wichtig zu wissen ist, dass auch dann die Versicherung leistet, wenn der Bauherr / Grundstücksbesitzer fahrlässig gehandelt hat. Die Grundstückshaftpflichtversicherung ist zwar vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben, doch sollte jeder Bauherr eine solche haben.