immobilienmakler in münchen grünwald oder umgebung mit 34c

Mit Immobilienmakler wird ein selbständiger Gewerbebetreibender bezeichnet, der die Vermittlung für den Kauf oder der Vermietung von Immobilien übernimmt. Meist werden Immobilienmakler vom Vermieter bzw. Verkäufer beauftragt, jedoch die Bezahlung erfolgt vom Mieter bzw. Käufer. Der Immobilienmakler braucht für die Ausübung seiner Tätigkeit eine behördliche Genehmigung gem. § 34c der Gewerbeordnung, die der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO beigefügt werden muss. In dieser Erlaubnis ist einerseits die Vermittlung von Verträgen, die den Erwerb von Immobilien und Grundstücken sowie grundstücksgleiche Rechte und die Vermietung von Räumlichkeiten im Wohnungswesen als auch im gewerblichen Bereich enthalten.

Andererseits die Erbringung eines Nachweises, dass die Gelegenheit zum Abschluss eines Immobilienkaufs bzw. einer Vermietung gegeben ist. Die Rechte, die er Immobilienmakler hat, sind in den §§ 652-654 BGB geregelt. Für seine Tätigkeit erhält der Makler eine Provision, die sogenannte Maklercourtage. Der Immobilienmakler kann sowohl regional als auch bundesweit und international tätig sein. Organisiert sind die Immobilienmakler im Immobilienverband Deutschland, der seinen Sitz in Berlin hat.