Immobilienmakler: umstrittenes Gesetz der Telefonakquise

26. Juni 2011 | schiffdirk

Ein Immobilienmakler darf den Verbraucher nach aktueller Gesetzeslage den Verbraucher nicht anrufen: er darf es nur, wenn er eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Verbrauchers bekommen hat.

Immobilien Nachrichten: Immobilienmakler haben es schwer

Immobilienmakler haben es schwer

Anrufen an den Verbraucher dürfen nur durchgeführt werden durch den Immobilienmakler, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Verbrauchers vorliegt. Lt. Gesetz dürfte der Makler bzw. das Immobilienunternehmen den Verbraucher auch nicht anrufen, wenn dieser einen Maklervertrag abgeschlossen hat und keine weitere schriftliche Erklärung abgegeben hat, dass der Makler in anrufen darf. In der Praxis hat sich dennoch nichts geändert. Der IVD hat eine Änderung dieses Gesetzes durch einen Gesetzesvorschlag eingereicht. Wie soll auch der Immobilienmakler zukünftig nach diesem Gesetz seinen Job im normalen Rahmen ausführen können. (Gesetz: § 7 UWG)

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