Kaltmiete

Die Mietbelastung teilt sich auf in Kaltmiete und Nebenkosten. Die Kaltmiete ist die Miete, die in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten steht. In der Kaltmiete sind weder Heizung noch andere Kosten enthalten. Es handelt sich dabei um die Nutzung der nackten Wohnfläche. Berechnet wird die Kaltmiete auf Basis der Wohnfläche und des Quadratmeterpreises, der sich am Mietspiegel orientieren muss. Die Wohnfläche wird seit dem 01.01.2004 gemäß der Wohnflächenverordnung berechnet – das gilt jedenfalls für die Wohnungswirtschaft. Zur Wohnfläche gehören auch Balkone und Terrassen sowie und sofern vorhanden auch Wintergärten und Schwimmbäder. Während Wintergärten zwischen 50 % und 100 % – je nachdem, ob diese beheizt oder unbeheizt sind – zur Wohnfläche gerechnet werden, werden Balkone, Terrassen und Loggien nur zu 25 % angerechnet. Ausnahme ist, wenn sie sehr aufwendig verarbeitet sind und/oder eine besonders gute Lage haben. Die Flächen werden erst ab einem Meter Höhe berechnet und zwar mit 50 %, ab zwei Meter Höhe werden 100 % berechnet.