Kaufnebenkosten
Auch wenn die Immobilie noch so günstig ist, dürfen die Kaufnebenkosten nicht vergessen werden, die in der Regel mit 10 % ins Gewicht fallen. Bei der gesamten Finanzplanung müssen diese Kosten berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses wird meist ein Makler eingeschaltet. Für seine Tätigkeit verlangt der Makler eine Courtage, die zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises liegt. Dazu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. Des Weiteren verlangen auch der Notar und die Kommune – und hier das Grundbuchamt – ihre Gebühren. Das sind die Kaufnebenkosten, die variabel sind, je nachdem, ob ein Makler eingeschaltet wird oder nicht. Das Finanzamt möchte auch am Kauf beteiligt werden und fordert die Grunderwerbssteuer, die in den meisten Bundesländern bei 3,5 %, berechnet vom Kaufpreis, liegt. Für die Kalkulation prima Daumen sollten Käufer 10 % für die Kaufnebenkosten veranschlagen. Etwas weniger müssen die Käufer berappen, die keinen Makler eingeschaltet haben – hier liegen die Kaufnebenkosten etwa bei 6 % evtl. auch 7 %.