Lageplan

Gemäß Bauordnung ist der Lageplan der Immobilie beim Bauantrag ein fester Bestandteil. Der Lageplan setzt sich aus zwei Teilen zusammen – einem schriftlichen Teil und seinem zeichnerischen. 

Der schriftliche Teil umfasst die Beschreibung des Baugrundstücks, die Nachbargrundstücke sowie den Bauherrn und die Baulasten. Außerdem sind noch weitere Angaben zum Bauvorhaben im schriftlichen Lageplan vorgesehen wie z. B. die Zahlen der Baumasse, Grundflächen und Geschoßflächen.

Dagegen ist im zeichnerischen Teil des Lageplans maßstabsgetreu – meist im Maßstab 1:500 – der Umriss gezeichnet, den das Gebäude haben soll und zwar in der Draufsicht auf dem Grundstück. Dieses wird dann in die geplante Umgebung eingefügt. Weiterhin werden die Form und Neigung des Daches und die Abstandsflächen eingezeichnet.

Dieser Lageplan – er wird auch amtlicher Lageplan genannt – wird aufgrund der amtlichen Flurkarte (Katasterkarte) von einem Fachmann erstellt. Dieser Fachmannkann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein, aber auch ein vereidigter Fachmann aus dem Bereich der Vermessung. Darüber hinaus kann auch die Behörde einen entsprechenden Mitarbeiter für die Erstellung des Lageplans abstellen.