Maklercourtage
Ein Immobilienmakler ist in der Regel selbständig und erhält für seine Tätigkeit ein Honorar. Dieses Honorar wird bei einem Makler Provision oder Courtage genannt. Die Courtage ist ein sogenanntes Provisionsversprechen, das der Makler von seinem Auftraggeber erhält, wenn er Erfolg hat. Bei einem Immobilienmakler spricht man dann von einem Erfolg, wenn er eine Immobilie verkaufen oder vermieten konnte.
Wird die Immobilie verkauft oder vermietet, so erhält der Immobilienmakler eine Provision, die sich bei privaten Immobilienvermietungen an gesetzliche Regelung der Wohnungsvermittlung orientieren muss. Das Wohnungsvermittlungsgesetz, das im Dezember 2004 geändert wurde (gem. I S 3214 BGBI.), sieht vor, dass die Maklercourtage bis zu zwei Monatsmieten betragen darf.
Wird eine Immobilie erfolgreich verkauft, so erhält der Immobilienmakler – je nach Absprache – zwischen 3% und 6 % des Kaufpreises.
Im gewerblichen Bereich werden Transaktionen mit Immobilien nach den vertraglichen Absprachen geregelt. Eine gesetzliche Vorschrift für die Gestaltung des Vertrages und dessen Inhalt gibt es bislang nicht.