Mieterhöhungen sind mit großer Vorsicht zu genießen.

Mieterhöhungen sind mit großer Vorsicht zu genießen. Flattert ein Schreiben des Vermieters ins Haus, so kann sich der Mieter beim Rechtsanwalt oder dem Mieterbund informieren, ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist. Der Mieter hat für die Beantwortung des Schreibens und dem Widerspruch oder der Zusage zwei Kalendermonate Zeit, beginnend ab dem Tag der Zustellung der Mieterhöhung.

Grundsätzlich dürfen Mieten nur einmal im Jahr erhöht werden, innerhalb von drei Jahren höchstens um 20%. Das gilt für die Kaltmiete. Die Nebenkosten werden nach der Nebenkostenabrechnung angepasst und können sowohl höher als auch niedriger werden.

Ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder nicht, kann ein Mieter meist nicht entscheiden. Er holt sich Hilfe beim Rechtsanwalt oder, wenn der Mitglied beim Mieterbund ist, von dort. Die Mieten und damit auch die Erhöhungen derselben haben sich am örtlichen Mietspiegel zu orientieren und dürfen nicht um vieles höher sein. Ist der Mieter mit der Erhöhung seiner Miete einverstanden, so kommt die neue Miete zum Ende des übernächsten Monats zum Tragen.