Mietvertrag
Bei Mietverträgen ist es üblich, dass die Hausordnung am Mietvertrag geklammert ist. An diese Hausordnung haben sich alle Mietparteien im Hause zu halten. Übrigens ist eine Hausordnung auch bei Eigentumswohnung üblich, da auch hier mehrere Parteien im Hause leben.
Die Hausordnung regelt die Zeiten der Ruhe, wie die Mittagsruhe vom 13:00 bis 15:00 Uhr und die Nachtruhe von 22:00 -06:00 Uhr. Außerdem sollte am Wochenende mit dem Staubsaugen erst gegen 10:00 Uhr begonnen werden.
Außerdem wird die Benutzung von Waschküche, sofern vorhanden, Bühne und Abstellräumen geregelt. In der Hausordnung ist außerdem enthalten, dass die kleine und große Kehrwoche (gibt es i.d.R. in Baden-Württemberg) von den Mietparteien zu erledigen ist.
Ob Grillen auf der Terrasse oder dem Balkon in Frage kommt, ist in der Hausordnung geregelt. Allerdings greifen hier auch gesetzliche Vorschriften und ein Gespräch mit den Nachbarn, die vielleicht auch gerne grillen wollen und sich nicht trauen, kann vor Ärger schützen.
Ist Mülltrennung für den Gebäudekomplex vorgesehen, so wird auch dies in der Hausordnung detailliert erklärt. Jede Mietpartei hat sich an die Hausordnung zu halten.