Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung – preisgünstiger. Der Nachteil dabei ist, dass der einbezahlte Betrag dann verloren ist, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit zu Tode kommt.
Meist wird eine Risikolebensversicherung für die Absicherung der Familie gemacht bzw. als Sicherheit für eine Hypothek oder einer anderen Verbindlichkeit.
Die Risikolebensversicherung leistet nur dann, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung verstorben ist. Eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge ist nicht möglich. Auch tritt die Risikolebensversicherung nicht dann ein, wenn der Versicherungsnehmer nach Ende der Laufzeit zu Tode kommt,
Eine Risikolebensversicherung kann sowohl mit einer gleichbleibender Versicherungssumme abgeschlossen werden oder aber mit einer fallenden Versicherungssumme. Beim ersten Beispiel ist die Familie abgesichert, beim zweiten das Darlehen.
Banken bieten die Risikolebensversicherung gerne als Restschuldversicherung an und dies in Verbindung mit Kreditverträgen bzw. Hypotheken- oder anderen Darlehensverträgen. In diesen Fällen hat die Risikolebensversicherung eine Annuität, d. h., dass die Versicherungssumme im Laufe der Zeit in dem Maße abnimmt, wie die Tilgung der Verbindlichkeit vonstattengeht.