Schutz gegen Haftpflichtansprüche, die auf einer gesetzlichen Basis beruhen,
Schutz gegen Haftpflichtansprüche, die auf einer gesetzlichen Basis beruhen, bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese tritt dann ein, wenn z. B. die Baustelle nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Versicherungsnehmer der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der Bauherr. Die Pflichten eines Bauherrn werden jedoch gerne an den Bauunternehmer delegiert. In der Regel delegiert der Bauunternehmer die Aufgaben weiter.
Zwar muss nach der Baustellenverordnung bei einem Bauvorhaben ein Koordinator vorhanden sein, wenn mehrere Unternehmen am Projekt beteiligt sind. Doch der Bauherr ist auch dann verantwortlich und haftbar, wenn er die Koordination nicht selbst übernimmt.
Der Koordinator hat auch darauf zu achten, dass die Arbeitsschutzvorschriften ebenso eingehalten werden wie die Gefahrgutvorschriften. Das Risiko des Bauherrn ist meist schon in der privaten oder betrieblichen Haftpflichtversicherung verankert, und zwar in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Jedoch ist die Summe für die Haftung nicht so hoch, dass u. U. die Schäden ersetzt werden können. Daher ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung eine Notwendigkeit, um auf der sicheren Seite zu stehen.