Selbstauskunft
Wer eine Wohnung mieten möchte, muss heute in der Regel eine Selbstauskunft ausfüllen. Das ist nur ein Bereich, in dem Selbstauskünfte zum Standard gehören.
Im Grunde genommen ist eine Selbstauskunft eine Auskunft über die eigene Person oder Firma, die an einen Dritten gegeben wird. Diese Selbstauskünfte können schriftlich aber auch mündlich erfolgen, meist ist ein Fragebogen vorhanden. Selbstauskünfte sind immer freiwillig.
Nur nach den Dingen, die für den Frager von Bedeutung und notwendig sind, darf in einer Selbstauskunft gefragt werden. Alle Fragen, die darüber hinausgehen, sind nicht zulässig.
Der Auskunftgeber darf von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen und Fragen nicht beantworten, die zu Streitigkeiten führen könnten bzw. für die Sache nicht relevant sind. Auch wenn der Auskunftgeber Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, können keine rechtlichen Schritte gegen ihn eingeleitet werden.
Jedoch können unwahre bzw. nicht vollständige Angaben in den Punkten, die für die Sache relevant sind, dazu führen, dass z. B. der Versicherungsschutz nicht greift bzw. auch u. U. eine Strafanzeige wegen Betrug nach sich ziehen.