So legen Mieter ihre Kaution sicher an

30. November 2011 | schiffdirk

Immobilien

Die Zahlung und Hinterlegung gehört bei Abschluss eines Mietvertrags zu den wichtigsten Verpflichtungen eines Mieters. Die Höhe der Kaution orientiert sich dabei an der Netto-Kaltmiete. Die Kaution kann drei Mal so hoch wie eine Nettokaltmiete sein. Je nach der Höhe der Kaltmiete kann bei der Kaution eine recht üppige Geldsumme anfallen.

Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Kaution hinterlegt werden kann. Dies umfasst vor allem das Problem, wie man die Kaution anlegen kann.

Die Hinterlegung einer Kaution erfolgt dadurch, dass die Kautionssumme dem Vermieter übergeben wird. Dies kann dadurch geschehen, dass eine Überweisung auf das Girokonto des Vermieters mit dem Verwendungszweck „Kaution“ erfolgt. Man kann die Kaution dem Vermieter auch bar in die Hand drücken. Jedoch sollte man sich dann unbedingt eine Quittung darüber ausstellen lassen. Die Variante der Überweisung ist der von vielen bevorzugte Weg der Hinterlegung.

Der dritte Weg besteht darin, ein Sparkonto zu eröffnen und dieses Sparkonto dann an den Vermieter zu verpfänden. Geht man so vor, so ist dies für den Mieter im Vergleich zu den anderen beiden Varianten wesentlich aufwendiger. Jedoch kann man auf diese Art und Weise ein Sparkonto mit hoher Verzinsung auswählen. Davon profitieren Mieter und Vermieter: Der Mieter erhält am Ende mehr Zinsen und der Vermieter kann im Falle eines Falles auf eine höhere Mietsicherheit zurückgreifen.

Das Problem ist hierbei, dass viele Banken von sich aus keine Verpfändungsmöglichkeiten eines Sparkontos einräumen. Gerade bei online geführten, gut verzinsten Tagesgeldkonten kann es hier zu Problemen kommen. Ist eine Bank doch bereit, einer Verpfändung zuzustimmen, so verlangt sie meist eine bestimmte Gebühr dafür, die je nach Höhe die ganze Sache sehr unattraktiv machen kann.

Schließlich gibt es auch noch bei einigen Banken, wie zum Beispiel der Postbank oder der DKB-Bank, ein eigenes Mietkautionskonto. Man eröffnet dies als Mieter und übergibt es dann an den Vermieter. Zwar fallen hier keine Gebühren an, doch die Verzinsung liegt hier nur zwischen 0,2 und 0,5 Prozent, was sehr mager ist.

Kategorie:  Allgemein
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Ein Kommentar to “So legen Mieter ihre Kaution sicher an”

  1. Saifuddin says:

    Neues Urteil zur Mietkaution: diese muss von Anfang an vom Vermieter auf ein sirehces Konto eingezahlt werden. Damit ist ein Konto gemeint, dass vorm Zugriff sicher ist, falls der Vermieter insolvent wird. Der Vermieter muss also ein Konto angeben, auf dem die Kaution auch im Fall seiner Insolvenz sicher ist. (Az: VIII ZR 98/10, Bundesgerichtshof).Laut Gesetz musse der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermogen anlegen. Zweck sei es, im Fall einer Pleite des Vermieters das Geld vor dem Zugriff von Glaubigern zu schutzen.Wer diesen ganzen Arger vermeiden will, nutzt unser Angebot der R+V Versicherung und schliesst die Mietkautionsversicherung ab. Damit bekommt der Vermieter gar keine Barkaution und erhalt statt dessen per Urkunde die Garantie der Versicherung, die Kaution zu ubernehmen.

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