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Immobilienmakler: umstrittenes Gesetz der Telefonakquise

26. Juni 2011 | schiffdirk

Ein Immobilienmakler darf den Verbraucher nach aktueller Gesetzeslage den Verbraucher nicht anrufen: er darf es nur, wenn er eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Verbrauchers bekommen hat. Immobilien Nachrichten: Immobilienmakler haben es schwer Anrufen an den Verbraucher

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