Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein Begriff, der im § 8 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt wird.
Bei einer Teilungserklärung handelt es sich um eine Erklärung, in der der Grundstückseigentümer dem Grundbuchamt mitteilt, dass seine Immobilie oder sein Grundstück eine Aufteile in Anteile für Miteigentümer erfährt. Damit hat jeder Wohnungseigentümer dieser Immobilie ein Sondereigentum, das sich auf seine Wohnung bezieht (§ 1 Abs. 2-3 WEG).
Bei dieser Erklärung kann der Eigentümer genau bestimmen, welche Teile der Immobilie zu Sondereigentum gehören sollen, welche zu Gemeinschaftseigentum. Festgehalten werden grundbuchamtlich auch die Sondernutzungsrechte, wie z. B. die Stellplätze für Auto.
Erst nach der Teilungserklärung können die Wohnungsgrundbücher angelegt werden.
Weiterhin benötigt die Teilungserklärung eine notarielle Beglaubigung. Zu den Unterlagen für die Genehmigungsbehörde ist ein Teilungsplan beizulegen (siehe § 7 WEG). Verwahrt werden die Unterlagen (Teilungserklärung und Urkunden) beim Grundbuchamt.
In der Regel enthält die notariell beglaubigte Urkunde auch die Teilerklärung sowie die Bestimmungen und – oft auch – das Stimmrecht bei der Wohnungseigentümerversammlung.