Über die Frage, ob Haustiere erlaubt sich, muss sich der Hauseigentümer keine Gedanken machen.

Über die Frage, ob Haustiere erlaubt sich, muss sich der Hauseigentümer keine Gedanken machen. Anders sieht es auch, wenn die eigenen vier Wände eine Eigentumswohnung sind oder man zur Miete wohnt.

Alle Tiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden, müssen nicht vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden. Bei Hunden und Katzen ist das anders. Bevor man sich einen Hund oder eine Katze anschafft, sollte man sich mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammensetzen und sich die Genehmigung einholen. Ist im Hause bereits ein Hund oder eine Katze vorhanden, so genügt es, wenn der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft informiert wird, denn hier gilt: Gleiches Recht für alle.

Bei den meisten Baugenossenschaften wird es z. B. so gehandhabt, dass sich die Hausgemeinschaft zusammensetzt oder dass sich der angehende Haustierbesitzer das Einverständnis der Hausgemeinschaft einholt. Das geschieht in der Form, dass der angehende Haustierbesitzer die einzelnen Mieter um Erlaubnis bittet und diese unterschreiben lässt. Diese Unterschriftenliste gibt er dann an die Baugenossenschaft weiter und – je nach Ergebnis – kann sich dann das Haustier angeschafft werden.

Wird dieser Weg nicht eingehalten so kann der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft den Haustierhalter auffordern, das Tier abzuschaffen. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter dem Mieter kündigen.