Unter Verkehrswert eines Grundstückes und einer Immobilie versteht man den Wert,
Der Verkehrswert einer Immobilie bezeichnet den aktuellen Marktwert, der synonym für den Verkehrswert steht (§ 194 BauGB). Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt im Rahmen der Verkehrswertermittlung. Wichtig ist der Verkehrswert bei der Erfassung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
Der Verkehrswert ist gem. § 16 PfandBG der Betrag, für welchen die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) verkauft werden könnte. Dabei entsteht ein sogenannter Jedermannswert, das ist ein Wert, der den sicheren Preis für eine Immobilie festlegt, wenn diese im allgemeinen Geschäftsverkehr veräußert werden würde.
Den Verkehrswert ermitteln Sachverständige, die alle Faktoren, die den Wert beeinflussen können, berücksichtigen und mindestens zwei verschiedene, aber gebräuchliche Verfahren zur Wertermittlung anwenden. Daraus wird dann der Verkehrswert abgeleitet.
Wird ein Verkehrswert für Immobilien benötigt, die gleichartig sind, so wird das Vergleichswertverfahren angewendet.
Für die EU ist der Verkehrs- oder Marktwert der Preis, den der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem privatrechtlichen Vertrag erzielen kann und die Immobilie oder das Grundstück am Markt angeboten worden ist.