Wenn der Auszug aus der Wohnung bevorsteht, kommen viele Termine auf den Umziehenden zu.
Wenn der Auszug aus der Wohnung bevorsteht, kommen viele Termine auf den Umziehenden zu. Einer der Termine ist die Wohnungsübergabe. Je nachdem was der Mietvertrag vorsieht, muss die Wohnung renoviert oder mindestens besenrein übergeben werden.
Der Vermieter oder ein Beauftragter des Vermieters schaut sich die Wohnung an und sucht nach Schäden an Türen, Fensterrahmen, Wänden und Fußboden. Auch die Waschbecken, Duschen, Badewannen, WC und alle Armaturen, die zur Wohnung gehören, werden geprüft und begutachtet. Auch die Fensterläden oder Jalousien werden in die Prüfung einbezogen.
Hat der Mieter an den Wänden große Bohrlöcher hinterlassen, so hat er diese zuzugipsen. Schäden an den Einrichtungsbestandteilen der Wohnung sind vom Mieter zu ersetzen. Hier greift die private Haftpflichtversicherung. Der Mieter holt sich bei seiner Versicherung eine Schadensnummer und übergibt diese dem Vermieter. Der Vermieter kann die Schäden ersetzen und die Rechnungen der Versicherung melden.
Die Wohnung ist beim Auszug so zu übergeben, wie der Mieter sie beim Einzug vorgefunden hat. Sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe ebenfalls zu übergeben.