wg ist eine wohngemeinschaft in Trier
Wohngemeinschaft oder WG
Unter einer Wohngemeinschaft kann vieles verstanden werden, sodass hier in zwei Kriterien grob unterschieden wird.
Zum Einen ist es die Zweck-WG (Wohngemeinschaft), die sich aus Kostengründen eine Wohnung teilt. Dabei handelt es sich meist um Studenten oder Schüler, die nicht in der elterlichen Hausgemeinschaft leben können, da Schule und Heimatort zu weit entfernt sind. Zum Anderen ist es die Nicht-Zweck-WG, in der sich ein Freundeskreis gemeinsam eine Wohnung teilt.
Für den Wohnungseigentümer ist die Gestaltung des Mietvertrages etwas problematisch, da im BGB in Bezug auf diese WGs keinerlei Gesetze zur Verfügung stehen. Der Vermieter kann mit einem der WG-Bewohner, der dann als Hauptmieter fungiert, einen Mietvertrag schließen. Dabei wird das Recht zur Untervermietung erteilt. Die anderen Mitbewohner müssen mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag abschließen. Für den Hauptmieter kann es zum Nachteil werden, wenn einer der Mitbewohner die Gemeinschaft verlässt oder keinen Mietanteil mehr bezahlt. Für den Vermieter ist der Hauptmieter derjenige, der die Miete zu bezahlen hat.
Der Vermieter kann aber auch mit jedem WG-Mitglied einen Mietvertrag schließen. So sind alle Mitglieder der WG Hauptmieter mit allen Rechten und Pflichten.