Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Personen, die über ein niedriges Einkommen verfügen
Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Personen, die über ein niedriges Einkommen verfügen und aus eigenen Mitteln die Miete nicht komplett selbst bezahlen können. Diese soziale Leistungen steht Mietern ebenso zu wie Wohnungseigentümern. Nur heißt diese für Wohnungseigentümer Lastenausgleich.
Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Hier wird geprüft, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei kommt es auf die Höhe des Einkommens an, ob Vermögen vorhanden ist und auch ob es sich um eine Einzelperson oder eine Familie handelt.
Gewährt wird das Wohngeld für 12 Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wie bei allen Anträgen, die von staatlicher Seite bearbeitet werden, sind auch bei diesem Antrag sämtliche Belege in Kopie beizufügen. Das gilt auch, wenn sich nichts verändert hat.
Im Wohngeldgesetz sind die Grundlagen für die Gewährung von Wohngeld genauestens geregelt. Hier kann vorab nachgelesen werden, ob die Chance besteht, Wohngeld zu erhalten.